Steuerlich ist unter anderem zu beachten:
- Die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz gegen Vergütung stellt einen Gewerbebetrieb dar.
- Ein anteiliger Vorsteuerabzug aus notwendigen vorherigen Sanierungsarbeiten ist unter Umständen möglich.
- Ein steuermindernder Abzug des anteiligen Kaufpreises vor der Anschaffung ist unter gewissen Voraussetzungen gegeben.
(siehe auch: Erneuerbare Energien)