Im Bundestag liegt das Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Dadurch sollen gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Organisationen entlastet und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Geplant ist, den sogenannten Übungsleiterfreibetrag von bisher 2.100 € auf 2.400 € anzuheben. Gleiches gilt für die so genannte Ehrenamtspauschale, die von bisher 500 € auf 720 € erhöht werden soll. Die geplanten Änderungen sollten zum 1.1.2013 in Kraft treten. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt jedoch noch abzuwarten.