Beim Elterngeld treten für ab dem 1.1.2013 geborene Kinder verschiedene Änderungen ein. Bei Arbeitnehmern ermittelt sich die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld wie folgt:
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
./. Arbeitnehmer-Pauschbetrag
./. Steuern (pauschaliert)
./. Sozialabgaben (pauschaliert)
= Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit als Bemessungsgrundlage
Als Freibeträge werden z.B. der Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt, jedoch nicht mehr die Lohnsteuerermäßigungs-Freibeträge. Auch wird neu sein, dass die günstigere Lohnsteuerklasse in der überwiegenden Zahl der Monate innerhalb des Einkommensermittlungszeitraums gültig war.